Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Firma Raiffeisen Immobilien GmbH, Bahnhofstr. 7, 82515 Wolfratshausen, führt als Makler eine entgeltliche Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit für ihre Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.
  2. Sämtliche Angaben über das nachgewiesene und/oder vermittelte Objekt stammen ausschließlich vom Verkäufer oder Vermieter. Die Firma Raiffeisen Immobilien GmbH haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nur dann, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich vorgenommen worden sind. Dies gilt auch, wenn diese Angaben, Informationen oder wesentlichen Merkmale des Objekts im Exposé, Prospekt oder in den Vertragsunterlagen aufgenommen wurden.
  3. Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleibt dem Eigentümer ausdrücklich vorbehalten.
  4. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen absolut vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, ist der Adressat zu Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision verpflichtet.
  5. Das von uns schriftlich oder mündlich nachgewiesene Objekt gilt ohne Rücksicht auf spätere Einlassungen als vorher nicht bekannt, wenn nicht umgehend nach Bekanntgabe des Objektes durch uns oder einen Mitarbeiter unserer Firma seitens des Interessenten glaubhaft und nachweislich geltend gemacht wird, daß der Interessent das selbe Objekt bereits von dritter Seite angeboten bekommen hat. Die Tatsache, daß der Interessent das selbe Objekt von dritter Seite zu veränderten Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt angeboten bekommt, berührt die Ursächlichkeit des Erstangebotes durch uns nicht.
  6. Kommt ein Vertragsabschluss über eines unserer Objekte zustande, sind uns die Vertragsbedingungen unverzüglich mitzuteilen. Ein Provisionsanspruch für uns besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wurde. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichem, vertraglichem oder wirtschaftlich nahem Verhältnis stehen.
  7. Soweit sich aus unseren Objektangeboten selbst nichts anderes ergibt, bzw. keine anderen Honorarsätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall:
    1. für den Nachweis und/oder der Vermittlung einer Vertragsabschlussgelegenheit für ein Kaufobjekt: 3% zzgl. der gesetzlichen Mwst. aus dem gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden
    2. bei Nachweis oder Vermittlung von Wohnungs-und Gewerbemietverträgen 2 Nettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mwst. (Vermieterprovision) Das Maklerhonorar ist mit Abschluss des Vertrages verdient, zahlbar und fällig. Der Provisionsanspruch zu a) besteht auch dann, wenn der Kaufvertrag innerhalb von 6 Monaten nach Nachweis des Objektes direkt mit dem Verkäufer oder durch Vermittlung eines Dritten zu Stande kommt (Kundenschutz).
  8. Der Firma Raiffeisen Immobilien GmbH ist ausdrücklich gestattet, im Rahmen ihrer Tätigkeit für beide Ver- tragsparteien (Käufer und Verkäufer) bzw. für den Auftraggeber bei Mietobjekten des nachzuweisenden oder zu vermittelnden Vertragsverhältnisses als Makler provisionspflichtig tätig zu werden. Eine derartige Doppeltätigkeit ist auch dann erlaubt, wenn die Raiffeisen Immobilien GmbH von einer Vertragspartei mit einem Alleinauftrag ausgestattet wurde oder die Raiffeisen Immobilien GmbH für beide Vertragsparteien als Vermittlungsmakler tätig wird.
  9. Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Teile gilt Wolfratshausen (soweit zulässig) als vereinbart.
  10. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch für mündliche Angebote. Abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns gültig. Mit der Aufnahme von Verhandlungen und/oder dem Erhalt von Objektunterlagen erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.
  11. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten solche Regelungen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommen, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.
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